Auslandsjahr

Allgemeines

Durch die Umstellung des gymnasialen Bildungsgangs von G8 auf G9 entscheiden sich wieder deutlich mehr Schülerinnen und Schüler für ein Auslandsjahr. In der Regel besuchen Schülerinnen und Schüler nach der 10. Klasse eine Schule im Ausland. Die Schule ist frühzeitig über den Besuch einer Schule im Ausland zu informieren, die zuständige Koordinatorin ist Frau Köbke (kb@gak-buchholz.org)

Informationsveranstaltung

Zu Beginn des Schuljahres findet in der Regel eine Informationsveranstaltung in Zusammenarbeit mit den Austauschorganisationen AFS und YFU statt. Die Termine finden Sie auf der Homepage unter „Aktuelles“. Auf dieser Veranstaltung informieren AFS und YFU über verschiedene Möglichkeiten, ein (halbes) Jahr im Ausland zu verbringen. Die den Bereich betreuende Koordinatorin Frau Köbke nimmt an der Veranstaltung teil und informiert über die für die weitere Schullaufbahn am GAK relevante Aspekte.

Fristen/Antrag

Wenn Sie ein Auslandsjahr für Ihr Kind planen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit Frau Köbke auf, die jederzeit für ein Beratungsgespräch zur Verfügung steht.

Das Antragsformular finden Sie unten auf dieser Seite. Als Anlage ist dem Antrag die Teilnahmebestätigung der betreffenden Austauschorganisation beizufügen. Antrag und Anlage können eingereicht werden, sobald Sie die Teilnahmebestätigung haben und müssten Frau Köbke spätestens vor den Osterferien vorliegen.

Informationen über die Möglichkeiten und Verfahren des Auslandsschulbesuchs bieten zum einen der Flyer der Behörde sowie ein Schreiben der Schule mit den wichtigsten Möglichkeiten bzw. einer Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen.

Überspringen der Einführungsphase

Sollte Ihr Kind die Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe überspringen, lassen Sie sich unbedingt frühzeitig sowohl von Frau Köbke als auch von den KlassenlehrerInnen beraten. Ein Antragsformular für das Überspringen der Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe finden sie hier. Der Antrag muss den KlassenlehrerInnen zur Versetzungskonferenz des 10. Schuljahres vorliegen.